Mitglied werden

Wir freuen uns sehr, dass Sie sich dafür interessieren, Mitglied der Bürger-Energiegenossenschaft Südwestpfalz/Saarpfalz eG zu werden.

Eine Mitgliedschaft ist bereits mit dem Kauf eines Genossenschaftsanteils im Wert von 200 € möglich und bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Sie werden Miteigentümer unserer Erneuerbare-Energien-Anlagen.
  • Sie haben Zugang zu Investitionsmöglichkeiten in neue Erneuerbare-Energien-Anlagen unserer BEG.
  • Sie unterstützen den Ausbau Erneuerbarer Energien in Bürgerhand und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz.

Eine Genossenschaft ist eine demokratische Rechtsform, in der jedes Mitglied, unabhängig von seiner finanziellen Beteiligung, eine Stimme in der Generalversammlung hat. Die Generalversammlung findet mindestens einmal jährlich statt und ist das höchste Entscheidungsorgan der Genossenschaft. Sie bestimmt über die Verwendung des Jahresüberschusses, bzw. die Deckung des Jahresfehlbetrages und wählt (typischerweise alle 3 Jahre) den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt und überwacht den Vorstand. Der Vorstand wiederum führt die operativen Geschäfte und vertritt die Genossenschaft nach außen.

In den ersten Jahren einer neu gegründeten BEG ist es üblich, auf die Auszahlung einer Dividende auf die Genossenschaftsanteile zu verzichten. Mögliche Gewinne werden zunächst dafür verwendet, einerseits Rücklagen zu bilden und andererseits weitere Erneuerbare-Energie-Anlagen zu finanzieren.

Neben der Beteiligung über Mitgliedsanteile, bieten wir unseren Mitgliedern (Projekt-spezifische) Beteiligungspakete an. Diese bestehen aus 20 % Genossenschaftsanteilen und 80 % festverzinsliche Nachrangdarlehen. Mehr dazu unter „Finanziell beteiligen“.


Um Genossin bzw. Genosse der Bürger-Energiegenossenschaft Südwestpfalz/Saarpfalz eG zu werden, ist folgendes zu tun:

Beitrittserklärung herunterladen, ausfüllen und an info@beg-sw.de schicken

Satzung zur Ansicht beachten (darauf wird in der Beitrittserklärung verwiesen)

Dann: Annahme des Beitrittsantrags durch den Vorstand

Dann: Genossenschaftsanteile überweisen: Minimum ist 1 Anteil für 200 €

Hinweis: Wir freuen uns über jede(n), die/der mehr als 1 Anteil zeichnet, denn damit erhöht sich das Eigenkapital der Genossenschaft. Aber in den ersten Jahren werden wir sehr wahrscheinlich keine Dividende auf die Mitgliedsanteile auszahlen können, d. h., dass die Genoss*innen in diesen Jahren über die Genossenschaftsanteile wahrscheinlich keine Rendite erwirtschaften können.

Wichtig zu wissen: Es gibt keine Erfolgsgarantie! Wir leben in unsicheren Zeiten (Pandemie, Rohstoffengpässe, …). Bei Liquiditätsengpässen kann sich die Rückzahlung der Genossenschaftsanteile an Austrittswillige verzögern, im schlimmsten Fall droht der Totalverlust des eingesetzten Kapitals!